Die Bischofsweihen von 1988

Publié le par Tradiland

Die Bischofsweihen von 1988

In der römisch-katholischen Kirche erfordern Bischofsweihen einen päpstlichem Auftrag. Papst Pius XII. beschrieb in der Enzyklika Ad Apostolorum Principis das Wirken von Bischöfen, die ohne die Genehmigung des Papstes geweiht wurden, als kriminell und als Sakrileg.[7]

Im Jahr 1987 verkündete der 81-jährige Lefebvre seine Absicht, einen Nachfolger zum Bischof zu weihen. Er stellte klar, dass er beabsichtige, die Weihe mit oder ohne Erlaubnis des Heiligen Stuhls durchzuführen. Der Stuhl Petri und die amtlichen Stellen in Rom seien von antichristlichen Kräften besetzt. Da das modernistische und liberale Rom sein Werk der Zerstörung der Herrschaft Jesu weiterverfolge, sehe er sich gezwungen, die Gnade des katholischen Bischofsamtes weiterzugeben, damit die Kirche und das katholische Priestertum fortfahre zu bestehen und um die Fortdauer des wahren Opfers gemäß der Definition des Konzils von Trient zu gewährleisten [8]. Rom missbilligte den Plan, begann aber mit Verhandlungen, die am 5. Mai 1988 zur Unterzeichnung eines Protokolls führten [9].

Im ersten Teil, der doktrinalen Charakter hat,

    * verspricht Erzbischof Lefebvre als Vertreter der Priesterbruderschaft St. Pius X. der katholischen Kirche sowie dem Papst und seinem Primat als Oberhaupt der Gesamtheit der Bischöfe immer treu zu sein
    * erklärt, die in Sektion 25 der von Papst Paul VI. promulgierten Dogmatischen Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium) enthaltene Lehre über das kirchliche Lehramt und die ihm geschuldete Zustimmung anzunehmen
    * verpflichtet sich, hinsichtlich vom Zweiten Vatikanischen Konzil gelehrten Punkte und nach dem Konzil erfolgten Reformen der Liturgie und des Kultes, bei deren Studium und einem Vorbringen beim Heiligen Stuhl eine positive Haltung einzunehmen und jede Polemik zu vermeiden.
    * erklärt, die Gültigkeit des Messopfers und der Sakramente anzuerkennen, die in den von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten offiziellen Ausgaben des römischen Messbuches und den Ritualen für die Sakramente enthalten sind.
    * und verspricht, die allgemeine Disziplin der Kirche und die kirchlichen Gesetze zu achten, insbesondere die Gesetze des von Papst Johannes Paul II. promulgierten Kirchlichen Gesetzbuches.

Der zweite (juristische) Teil des Dokumentes sah vor, dass:

    * die Priesterbruderschaft eine Gesellschaft des Apostolischen Lebens wird,
    * Erzbischof Lefebvre oder ein von ihm gebilligter anderer Bischof autorisiert werden, FSSPX-Seminaristen zu Priestern zu weihen,
    * dem Papst aus praktischen und psychologischen Gründen vorgeschlagen wird, im Rahmen der doktrinalen und kanonistischen Lösung der Wiederversöhnung einen Priester der Bruderschaft zum Bischof zu ernennen, der in Zukunft die Aufgabe übernehmen solle, Priesterweihen innerhalb der FSSPX vorzunehmen,
    * eine Kommission eingesetzt wird für die Koordinierung der Beziehungen zwischen der FSSPX einerseits und den verschiedenen vatikanischen Dikasterien und den Diözesanbischöfen andererseits sowie für die Lösung eventueller Probleme und Streitfragen,
    * die suspensio a divinis von Erzbischof Marcel Lefebvre aufgehoben wird,
    * es zu einer „Amnestie“ und einer Genehmigung kommte für die Häuser und Kultstätten, die die Bruderschaft ohne Autorisierung der zuständigen Bischöfe errichtet und benutzt hatte.

Das Dokument wurde von Erzbischof Lefebvre und Kardinal Joseph Ratzinger unterzeichnet und an Papst Johannes Paul II. mit der Bitte um Zustimmung gesandt. Allerdings kam Lefebvre bald zur Überzeugung, er sei in eine Falle gelockt worden. Schon am nächsten Tag verkündete er, sein Gewissen verpflichte ihn dazu, am 30. Juni einen Nachfolger zum Bischof zu weihen, mit oder ohne päpstliche Erlaubnis.

Am 24. Mai wurde Erzbischof Lefebvre versprochen, dass der Papst einen Priester aus den Reihen der Bruderschaft zum Bischof ernennen werde. Die Weihe könne am 15. August stattfinden. Im Gegenzug müsse Erzbischof Lefebvre auf der Basis des am 5. Mai von ihm unterzeichneten Protokolls um Aussöhnung mit dem Papst ersuchen.

Erzbischof Lefebvre stellte nun drei Bedingungen:

    * die Weihe müsse am 30. Juni stattfinden,
    * nicht einer, sondern drei Bischöfe seien zu weihen,
    * die Mehrheit der vorgesehenen Kommission müsse aus Mitgliedern der Bruderschaft bestehen.

Auf Anweisung von Papst Johannes Paul II. schrieb Kardinal Joseph Ratzinger, der heutige Papst Benedikt XVI., Erzbischof Lefebvre am 30. Mai 1988, dass der Heilige Stuhl die von ihm gestellten Bedingungen als inakzeptabel ansehe.

Am 3. Juni 1988 antwortete Lefebvre aus Ecône, er werde am 30. Juni die von ihm geplanten Bischofsweihen auch ohne päpstliche Erlaubnis durchführen.

Papst Johannes Paul II. schrieb am 9. Juni 1988 einen persönlichen Brief an Lefebvre, in dem er ihn an die von ihm am 5. Mai unterzeichnete Vereinbarung erinnert und an ihn appelliert, nicht mit seinem Plan fortzufahren, der als ein schismatischer Akt bewertet werde, dessen theologischen und kanonischen Konsequenzen Lefebvre bekannt seien. Als Lefebvre auf diesen Brief nicht antwortete, wurde dieser am 16. Juni 1988 öffentlich gemacht. Auch ein später Vermittlungsversuch des französischen Philosophen Jean Guitton scheiterte.

Am 30. Juni 1988 weihte Erzbischof Lefebvre, assistiert vom emeritierten Bischof von Campos dos Goytacazes (Brasilien), António de Castro Mayer, nicht, wie zunächst angekündigt, drei, sondern sogar vier FSSPX-Priester unerlaubt zu Bischöfen: Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta. In der Predigt anlässlich der Bischofsweihen begründete Lefebvre den Abbruch der Verhandlungen mit Rom:[10]

    „Was ist die Wahrheit für diese Menschen? Es ist die Wahrheit des Zweiten Vatikanischen Konzils, dieser konziliaren Kirche. Folglich ist für den Vatikan die heute einzige existierende Wahrheit, die konziliare Wahrheit, die Wahrheit des ‚Geistes des Konzils‘. Es ist der Geist von Assisi. Das ist heute ‚die Wahrheit‘. Diese Wahrheit wollen wir nicht, um alles in der Welt! Der feste Willen der gegenwärtigen römischen Behörden ist, die Tradition zu vernichten und alle in diesen Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils hineinzuziehen, in diesen Geist von Assisi. Darum haben wir es vorgezogen, uns zurückzuziehen. Diesem Geist konnten wir nicht zustimmen, das war unmöglich. Für uns war es nicht möglich, sich einer solchen Obrigkeit zu unterwerfen. Wir hätten der Amtsgewalt von Kardinal Ratzinger, des Präsidenten dieser römischen Kommission, die uns hätte leiten sollen, unterstanden. Wir wären ihm ausgeliefert gewesen. Wir wären in die Hände der Personen gefallen, die uns dem Geist des Konzils und dem Geist von Assisi unterwerfen wollen. Das ist unmöglich!“

Als Reaktion auf die unerlaubten Bischofsweihen erließ die Kongregation für die Bischöfe am 1. Juli 1988 ein Dekret[11], in dem Lefebvre als exkommuniziert erklärt wird. Am folgenden Tag bestätigte Papst Johannes Paul II. dieses Dekret mit dem Apostolischen Brief Ecclesia Dei. Der Vollzug illegitimer Bischofsweihen durch Lefebvre im Ungehorsam gegenüber dem Papst sei ein schismatischer Akt (Vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1382). Papst Johannes Paul II. forderte alle Katholiken, die bisher in irgendeiner Weise mit der FSSPX in Verbindung standen, auf, diese nicht weiter zu unterstützen.

Einige Priester verließen unmittelbar nach den unerlaubten Bischofsweihen die FSSPX. Sie gründeten noch 1988 die päpstlich anerkannte Priesterbruderschaft St. Petrus. Hinsichtlich ihres theologischen Standpunkts unterscheidet sie sich in mehreren Punkten, insbesondere werden alle Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils anerkannt, unter anderem auch die Ergebnisse der Liturgiereform.

Source : wikipedia

Publié dans In Deutsch

Pour être informé des derniers articles, inscrivez vous :
Commenter cet article